Im Rahmen des Versicherungsrechts stehe ich Ihnen für alle Fragen aus dem Versicherungsverhältnis, die aufgrund der verschiedenen Regelungen der einzelnen Versicherungszweige sehr kompliziert
sind, zur Seite und werde Ihre Interessen, notfalls auch vor Gericht, vertreten.
Sie wurden bei einem Unfall schwer verletzt oder haben einen nahen Angehörigen verloren? Die Unfall- oder Lebensversicherung zahlt nicht? Sie haben einen Schaden nicht rechtszeitig gemeldet? Im
Falle eines Streits prüfe ich die Berechtigung Ihres Anspruchs und setze diesen gegebenenfalls durch.
Für
die Klärung der Rechte und Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag sind die
individuellen Versicherungsvertragsbedingungen, die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen des Versicherers und als gesetzliche Rechtsquellen das
Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG), das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) heranzuziehen.
Die
Probleme variieren von Fall zu Fall. Meist ist zu prüfen, ob der
Versicherungsnehmer die ihm nach dem Vertrag auferlegten Rechtspflichten
eingehalten oder gegen Obliegenheiten (z.B. Einhaltung der Fristen) verstoßen
hat. Leistungsfreiheit des Versicherers besteht in aller Regel bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Zur
Beratung sollten Sie also unbedingt Ihren Versicherungsschein zur Hand haben
und Auskunft über die gezahlten Prämien geben können.
Streitigkeiten
mit den Versicherungsgesellschaften sind oft von der Thematik her sehr
schwierig und beinhalten für den Versicherungsnehmer große Gefahren. Die
Regelungen für Versicherungen sind kompliziert und über mehrere Gesetze und
Versicherungsbedingungen verteilt, so dass ein Laie dies kaum durchschaut. Er
kann somit oftmals nicht selbst feststellen, welche Ansprüche ihm eigentlich
zustehen. Aus diesem Grunde ist in jedem Fall zu raten, dass bei Streitigkeiten
mit einer Versicherung ein Anwalt die Sache in die Hände nimmt. Dies gilt um so
mehr, da es bei solchen Ansprüchen häufig um größere Geldbeträge geht. Der
Anwalt prüft auch, ob eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung die
entstehenden Kosten übernimmt. Meistens ist dies der Fall, so dass ein
Kostenrisiko in diesen Fällen nicht gegeben ist.
Dies soll nur eine grobe Darstellung der versicherungsrechtlichen
Materie sein. Es ist von Vorteil, sich von einem Experten beraten zu lassen.
Bei den versicherungsrechtlichen Sachverhalten stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.