RECHTSANWALT DIERK WOLFF-THOMSEN
RECHTSANWALTDIERK WOLFF-THOMSEN
Ansprüche auf Schadensersatz können sich ergeben aus Unfällen aller Art. Hier seien beispielsweise die Verkehrsunfälle, Glätteunfälle, Unfälle im Haushalt usw. benannt.
Die Erfahrungen zeigen, dass es in den meisten Fällen erforderlich ist, so früh wie möglich einen Anwalt einzuschalten, um insbesondere die Höhe des geltend zu machenden Schadens richtig einschätzen zu können. Wer weiß schon als Laie, wie hoch z.B. ein Schmerzensgeld beim Personenschaden ausfallen kann.

Ich vertrete Sie nun bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen den Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Es kommt aber auch vor, dass jemand ungerechtfertigte Forderungen an Sie stellt. Hier helfe ich Ihnen bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes. Dadurch sollen Körperschäden ausgeglichen werden. Zusätzlich hat es noch eine Sühnefunktion. Neben den körperlichen Schäden sollen alle Unannehmlichkeiten, psychische Belastungen und sonstige Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden. Die Höhe bestimmt sich in erster Linie nach dem Umfang des Schadens und dem Ausmaß der konkreten Beeinträchtigung. In der Praxis ist es jedoch oftmals schwer, einen körperlichen Schaden in Geld auszudrücken. Es gilt, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und jeder Fall seine Eigenarten hat. Sämtliche Ansprüche weisen Besonderheiten auf und sind deshalb spezifisch zu klären. Dabei sollte man jedoch nicht die anderen Schadenspositionen außer Acht lassen, also etwa das Schmerzensgeld isoliert betrachten. Die anderen Ansprüche machen oft einen weitaus höheren Betrag aus als das Schmerzensgeld selbst. Gerne stehe ich Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt für alle Fragen rund um das Schadensersatzrecht zur Seite.

Täglich geschehen Unfälle im Straßenverkehr. Die Beteiligten streiten sich dann häufig um die Höhe der Zahlungen. Ich prüfe die Sach- und Rechtslage und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen oder ungerechtfertigte Forderungen zurückzuweisen.

Bei der Abwicklung des Schadens werden häufig Schadenspositionen, wie Nutzungsausfall, fiktiver Haushaltsschaden, Schmerzensgeld, Wertminderung, selbst Reparaturkosten, gar nicht oder nur unvollständig reguliert. Nur ein Rechtsanwalt kann Sie in diesen Fällen kompetent beraten. Die wenigsten Geschädigten wissen in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen, wenn der Schädiger schuldhaft gehandelt, sprich, den Unfall verursacht hat. Wenn dazu noch eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, hat der Geschädigte so gut wie kein Kostenrisiko zu tragen.

Oftmals gehen mit Verkehrsunfällen Vorwürfe einher, ein Unfallbeteiligter habe sich ordnungswidrig verhalten, was dann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt wird, wobei auch ein Eintrag in das Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg) droht. Die Angelegenheit kann außerdem mit einem Fahrverbot geahndet werden. Hier kann Ihnen mein Bruder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Göran Wolff (www.rae-wolff.de), zur Seite stehen. Dieser hat sich auf Straf- und Bußgeldsachen spezialisiert.

Ein paar Gläschen zum Abendessen und dann Auto gefahren? Wer dann kontrolliert wird, muss mit allem rechnen. Als Beispiel sei hier nur der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer genannt. Auch hier hilft Ihnen Rechtsanwalt Göran Wolff und ferner z.B. bei den Folgen von Fahrerflucht, falschem Parken, Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtüberfahrung und Lenkzeitüberschreitung gerne weiter.

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